DJ
Anditower
Allgemeine Geschäftsbedingung
AGB’s DJ Anditower incl. Widerrufsbelehrung
§ 1 – Geltung gegenüber dem Unternehmen
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassen Festlegungen um Dienstleistungen des Leistungserbringers, hier bezeichnet als
DJ Anditower, Andreas Jehmlich, Friedrich-Engels-Str. 9, 07545 Gera,
gegenüber dem Leistungsnehmer, hier bezeichnet als Auftraggebern bzw. Veranstalter. - Die Unterzeichnung eines Leistungsvertrages durch beide Seiten beinhaltet zugleich die Anerkennung der hier getroffenen Festlegungen.
§ 2 – Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
- Anfragen, Vorgespräche sowie übermittelte Angebote für Veranstaltungen sind kostenfrei, mit Unterzeichnung eines Leistungsvertrages beginnt für beide Parteien die Bringepflicht von Leistung und Vergütung.
- Ein Vertrag ist hier die schriftliche Form einer zuvor getroffenen mündlichen Vereinbarung und kommt mit dem verbindlichen Engagement der Diskothek Anditower für die gewünschte Veranstaltung zustande. Inhaltlich sind hierbei alle wesentlichen mündlichen Absprachen in schriftlicher Form zu fixieren.
- Als schriftliche Form gelten Bestellungen über unsere Internetseite oder per Email. Damit gibt der Auftraggeber ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungs-vertrages mit dem Leistungserbringer ab.
- Der Leistungserbringer bestätigt nach Überprüfung der verbindlichen Bestellung mit einer Auftragsbestätigung den geschlossenen Vertrat.
- Persönliche Angaben des Leistungsnehmers werden von uns zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert, sie werden weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben.
§ 3 – Preise, Zahlung, Fälligkeit, Säumniszuschlag
- Die auf den Preislisten angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Die Preislisten können halbjährlich den jeweiligen wirtschaftlichen Erfordernissen angepasst werden.
- Mit Herausgabe einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Bereits zu diesem Zeitpunkt geschlossene Verträge bleiben von einer eventuellen Neuregelung unberührt.
- Als Zahlungssumme verstehen sich die im Vertrag festgelegten Veranstaltungspreise.
- Als Zahlungsarten stehen Barzahlung und Überweisung zur Verfügung.
- Bei der Zahlungsart Überweisung muss der Zahlungseingang vor Veranstaltungsbeginn in Höhe des 7stündigen Honorars plus Fahrtkosten zu verzeichnen sein. Eventuelle Mehrkosten wegen Veranstaltungsverlängerung sind am Abend in bar bei Veranstaltungsende zu zahlen.
- Bei Barzahlung wird die Begleichung der Gesamtsumme am Veranstaltungsende fällig.
- Erfolgt die Zahlung nicht am Veranstaltungsende, so kann der Leistungserbringer einen Säumniszuschlag von einmalig 50,00 € in Rechnung stellen.
- Unterlässt der Veranstalter aus widrigen Gründen eine Zahlung, so muss dieser mit einer Anzeige wegen Leistungserschleichung und Betruges rechnen.
- Der Veranstalter hat Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnung, welche durch den Leistungserbringer nach der Veranstaltung erstellt und innerhalb 7 Tage zugesangt wird.
§ 4 – Anzahlung, Ausfallentschädigung
- In jedem Falle wird eine Anzahlung von 100,00 € fällig, sie ist zu leisten spätestens eine Woche vor der Veranstaltung.
- Bei Vertragskündigung nach Ablauf der Widerrufsfrist werden Ausfallentschädigungen in folgender Höhe fällig:
– zwei bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des vereinbarten Honorars
– ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars
– wegen Doppelbuchung oder versäumter Kündigung: 100 % des vereinbarten Honorars - Bei Ausfall wegen nicht zu verantwortender Umstände (Unfall, Krankheit, Havarie dgl.), entfallen alle gegenseitigen Ansprüche. Die Gründe für einen Ausfall sind der jeweils anderen Partei glaubhaft zu belegen.
- Bei absehbarem Ausfall (z. B. Krankheit) des Leistungserbringers verpflichtet sich dieser, einen gleichwertigen Ersatz zu gleichen Kosten zu stellen.
- Wird eine Veranstaltung aus vom Leistungserbringer zu verantwortenden Gründen vorzeitig abgebrochen und beendet, hat der Veranstalter Anspruch auf Entschädigung für die Dauer der ausgefallenen Zeit. Hierfür sind entsprechend der jeweiligen Situation individuelle Absprachen zu treffen.
§ 5 – Veranstaltungsablauf, Veranstaltungsdauer
- Die im Vertrag formulierten Leistungen wie Musikprogramm, Moderationen, Abläufe, Spiele, Einlagen usw. gelten als Rahmen für die Veranstaltung. Es ist im Unterhaltungssektor nicht möglich, alle Gäste zu 100 Prozent zufrieden zu stellen.
- Deshalb stellt die persönliche Meinung von Einzelpersonen keinen Minderungsgrund für die Einhaltung der Vertragszahlung dar. Entscheidend ist die Einhaltung des Vertragsrahmens. Ziel hierbei ist es natürlich, alle Gäste zu erreichen und entsprechend mitzunehmen.
- Die zum Einsatz kommende Licht- und Lasertechnik entspricht dem neuesten Stand der Technik und ist fachgerecht aufgebaut und installiert. Dennoch können bestimmte Arten von Lichteffekten bei gefährdeten Menschen epileptische Anfälle auslösen bzw. deren Ausbruch begünstigen. Des Weiteren können allergische Reaktionen auf bestimmte Spezialeffekte (Dunst, Nebel, Schnee, Seifenblasen) nicht völlig ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber wurde im Kundengespräch über diesen Umstand unterrichtet und informiert in eigener Regie in der Folge etwa betroffene Gäste seiner Veranstaltung.
- Die zur Anwendung gekommene Formulierung „open end“ begrenzt die Durchführung einer Veranstaltung auf die Dauer von maximal 14 Stunden.
- Die Buchungszeit beinhaltet die reine Auftrittszeit des DJ’s. Auf- und Abbau sind in der genannten Buchungszeit nicht enthalten.
- Während laufender Veranstaltung ist eine Verlängerung der Auftrittszeit des DJ’s durch den Leistungsnehmer möglich. Jede weitere angefangene Stunde wird mit zusätzlich je 50,00 € berechnet.
§ 6 – Pflichten des Leistungsnehmers
- Der Veranstalter sorgt für einen ordnungsgemäß möglichen Betrieb der Veranstaltungs-technik (Überdachung, Verhindern von Feuchtigkeit, Sicherheitsabstände zu Pyrotechnik udgl.)
- Für notwendige Anmeldungen bei GEMA, Polizei, Ordnungsbehörden usw. zeichnet sich allein der Veranstalter verantwortlich. Als Faustregel für die Erfordernis einer Anmeldung gilt hierbei: Privat – nein, Öffentlich – ja. Weiterführende Informationen hierzu unter www.gema.de bzw. bei den örtlichen Ordnungsämtern.
- Für Schäden an Veranstaltungstechnik und Equipment durch anwesende Gäste haftet dem DJ Anditower gegenüber grundsätzlich der Veranstalter. Entstandene Schäden sind hierbei sofort anzuzeigen und entsprechend zu dokumentieren.
§ 7 – Reisekosten
- Dem DJ Anditower stehen Reisekosten zu.
- Fahrtkosten bis zu insgesamt 20 Kilometern (Stadtgebiet Gera) je Veranstaltung sind in den Leistungspaketen enthalten.
- Ab Kilometer 21 berechnet der Leistungserbringer Reisekosten in Höhe von 39 Cent je gefahrenen Kilometer.
- Die Fahrkosten werden vorab mit dem Googledienst „google maps“ – schnellste Route – geschätzt. Abgerechnet werden letztlich die konkret gefahrenen Kilometer (Umleitung, Stauumfahrung etc.)
- Ab einer Entfernung von 100 Kilometern einfache Fahrt wird eine Übernachtung auf Kosten des Leistungsnehmer für den Leistungserbringer erbeten.
§ 8 – Widerrufsrecht
- Ein Vertrag kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss gekündigt werden. Vertragsabschluss ist die Absendung der verbindlichen Bestellung durch den Leistungsnehmer. Als Fristwahrung gilt hierbei der Poststempel bzw. der Versandnachweis der elektronischen Bestellung.
- Der Widerruf ist zu richten an:
DJ Anditower, Andreas Jehmlich, Humboldtsraße 31, 07545 Gera
oder
Email-Adresse - Besondere Hinweise:
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
§ 9 – Schlussbestimmungen
- Als Gerichtsstand gilt Gera sowie geltendes deutsches Recht.
Als Vertragssprache steht ausschließlich deutsch zur Verfügung. - Der DJ überträgt dem Leistungsnehmer das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für die durchzuführende Veranstaltung seinen Künstlernamen zu veröffentlichen.
- Das auslegen von Flyern / Werbung ist dem DJ gestattet.
§ 10 – Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Passagen der AGB nach geltendem Recht ungültig sein, behalten alle ande-ren Passagen ihre Gültigkeit. Mit Erscheinen einer aktualisierten Version der AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.
- enn der Kunde die Dienstleistung von DJ Anditower in Anspruch nimmt, akzeptiert er diese Bedingungen.
- ür Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
Stand der AGB: 01. Juli 2020